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"mer heren net uff"

Kulturinitiative Pfeddersheim bleibt bei ihrer Forderung für eine Satzung

Nachdem der Ortsbeirat in seiner letzten Sitzung mit den Stimmen der SPD einen Antrag zur Errichtung einer Altstadtsatzung abgelehnt hat, will die Kulturinitiative, die diesen Antrag initiiert hatte, weiter bei ihrer Forderung bleiben. Vor der Beschlussfassung äußerten alle Fraktionen die Notwendigkeit einer Satzung, daher war die Ablehnung des Antrages durch die SPD-Fraktion kurzsichtig und nicht nachhaltig für die Zukunft.Das Bauamt der Stadt soll mit Hilfe dieser Satzung unterstützt werden, nicht ins Ortsbild passende Bauten genehmigen zu müssen, weil es nach der bestehenden Bauordnung keine Handhabe dazu hat.

Die Baugesetze lassen viele Möglichkeiten zu.

Da es keine Satzung nach § 88 LBauO gibt, bleibt der Bauaufsicht keine Wahl, als das Bauvorhaben nach den Vorstellungen der Bauherren zu genehmigen.

In der Broschüre „Leitbild 2025“ für Pfeddersheim, das an alle Einwohner verteilt wurde, steht: „Um den historischen Charakter des Ortskernes zu erhalten gilt eine umfassende Gestaltungssatzung […]“

Das Beispiel Paternusstraße 23 zeigt, dass die bestehenden Vorschriften nicht ausreichen und die Bauaufsicht vor einer Ermessensentscheidung steht bei der Auslegung des § 34 (BBauO). Unverbindliche Verabredungen sind nicht tragfähig. Nur eine Satzung bringt Investitionssicherheit für beide Seiten.
Die historische Altstadt von Pfeddersheim ist ein kulturelles Erbe, das erhalten und verbessert werden soll. Es geht um die Sicherung von gestalterischen Qualitäten im Sinne eines harmonischen städtebaulichen und architektonischen Stadtbildes.

Es gibt Bauten und ehemalige Bauernhöfe, die in kurzer Zeit Investoren auf den Plan rufen werden. Es geht um die Glaubwürdigkeit von Aussagen der Kommunalpolitiker und die Lebensqualität in Pfeddersheim. Deshalb ist eine Satzung (unter welchem Namen auch immer)wünschenswert, sinnvoll,notwendig, legal und legitim.

In unserer nächsten Umgebung gibt es viele Beispiele für Altstadtsatzungen. Diese Gemeinden profitieren davon, erhalten ihren Charakter und locken die Touristen an.

Eine solche Satzung muss nicht ins kleinste Detail gehen und die Gestaltung von Türschlössern vorschreiben (übertrieben gesagt), wenige Punkte genügen. Die Bauherren und ihre Architekten lassen sich in einem Bratungsgespräch gerne überzeugen, dass auch sie davon profitieren. Die Beispiele beschreiben den Erfolg ihrer Beratungsgremien, die mit Mitgliedern der politischen Gremien, der Verwaltung und betroffenen örtlichen Vereinigungen besetzt sind – und ehrenamtlich arbeiten. Deshalb ist die Begründung der Ablehnung im Ortsbeirat mit Kosten und Personalnot nicht haltbar, bei vielleicht drei oder vier relevanten Projekten pro Jahr.

Das Beispiel des Bebauungsplans für das ehemalige Bundeswehrgelände, der in der vorletzten Ortsbeiratssitzung behandelt wurde, zeigte, dass die jetzt beginnende Offenlegung keinen Sinn mehr macht, da schon alle Einzelheiten mit dem Investor vertraglich festgelegt wurden. So kann es nicht bleiben; das ist zutiefst undemokratisch.

Deshalb bleibt die Kulturinitiative bei ihrer Forderung für eine Altstadtsatzung.

Die Bilder zeigen eine gelungene Restaurierung eines ehemaligen Bauernhofs durch Familie Dr. Schaab in der Paternusstraße 48.